13. Liewensqualitéit och fir Mënsche mat enger Behënnerung

Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft! Für die ADR steht fest: alle Verbesserungen, die den Behinderten zugutekommen, wirken sich auch positiv auf die Gesellschaft als Ganzes aus und stellen einen Beitrag zur sozialen Kohäsion dar.

Prinzipiell sieht die ADR behinderte Menschen als Partner in allen Entscheidungen, die sie betreffen. Politik muss mit den Behinderten gestaltet werden und nicht nur für sie.

Die ADR besteht weiter auf der möglichst vollständigen Umsetzung der Europäischen Sozialcharta von 1961 und ihrer überarbeiteten Version aus dem Jahre 1996, sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in denen festgehalten wird, dass jede behinderte Person das Recht auf Autonomie, soziale Integration und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben hat.

Die ADR fordert, dass der Staat statistisches Zahlenmaterial über die genaue Zahl der Menschen mit Behinderungen und die Art der Behinderungen zur Verfügung stellt. Es soll eine Verwaltung speziell mit den Anliegen  behinderter Menschen betraut werden, mit dem Zweck, die Kontakte der Betroffenen mit den Verwaltungen zu erleichtern und zu verbessern. Diese Zentrale wird im engen Kontakt mit dem Conseil supérieur des personnes handicapées  (CSPH) sowie den bestehenden Vereinigungen wie Info Handicap oder Nëmme mat eis zusammenarbeiten. Sie wird selbst möglichst viele kompetente Behinderte einstellen, da diese am besten wissen, wo die Probleme liegen.

Wichtige Vorschläge im Zusammenhang mit den Behinderten stehen auch im Kapitel Gesundheit.

Die deutsche Gebärdensprache erhält eine offizielle Aufwertung und wird als Unterrichtsfach vermehrt angeboten. Der Gebrauch der Gebärdensprache im Fernsehen und bei öffentlichen Veranstaltungen wird gefördert.

Der Kontakt zu den Verwaltungen soll erleichtert werden. Dies gilt nicht nur für offizielle Internetseiten, sondern auch für den Schriftverkehr in deutscher Sprache für hörbehinderte Menschen, die sich gemeinhin der deutschen Gebärdensprache bedienen.

Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass schwerbehinderte Mitmenschen einen persönlichen Assistenten bekommen um ein möglichst eigenständiges Leben  führen zu können. Sie sollen sich nicht als Pflege-«Objekt» fühlen, das oft wie ein minderjähriges Kind behandelt wird, sondern als selbstbestimmtes Subjekt.

Die ADR setzt sich dafür ein, dass die Behindertenpolitik vorrangig den Dialog mit den Betroffenen sucht und die Prinzipien “Menschenwürde, Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und Nicht-Diskriminierung” in sämtlichen politischen Überlegungen fest verankert werden.

Die ADR unterstützt die Aufnahme der Rechte der Behinderten in der neuen Verfassung. Es darf aber nicht bei Absichtserklärungen bleiben, sondern es müssen konkrete Aktionen folgen.

Die ADR bekennt sich auch uneingeschränkt zum Schutz des Lebens sowie zum Recht auf körperliche und moralische Integrität. Sie verurteilt die Versuche einiger Politiker die Euthanasie auf Behinderte auszuweiten.

Wir wollen, dass Behinderte zur Arbeit ermutigt werden und nicht zum Rückzug in die Unfallrente. Dies bedingt, dass auch Personen eventuell als Behinderte anerkannt werden können, die zu weniger als 30% invalide sind. Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen beschäftigen, müssen zwischen 40 und 100% des Gehalts eines Behinderten oder, wie früher, die Rückzahlung der Soziallasten erhalten. Staat, öffentliche Verwaltungen und Gemeinden müssen mit dem guten Beispiel vorangehen und mindestens die gesetzlichen Quoten von Behinderten respektieren.

Der Privatsektor muss besser unterstützt werden, damit auch dort mehr Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz finden. Dazu gehört unter anderem eine Anlaufstelle für Arbeitnehmer, die einen Menschen mit Behinderung beschäftigen wollen und sich über die entsprechenden administrativen Prozeduren informieren möchten.

Die ADR wird dafür sorgen, dass behinderte Menschen bei Bau- und anderen Darlehen in den Genuss einer Lebensversicherung kommen, sowie zusätzliche Krankenversicherungen abschließen können. Zu diesem Zweck wird überprüft, ob der Staat hierbei eine Art Garantie stellen kann.

Auch wenn gesetzliche Vorschriften bestehen, dass sämtliche neuen öffentlichen Gebäude behindertengerecht ausgerichtet werden müssen, so bleibt noch ein großer Nachholbedarf. Die ADR wird eine Liste der nicht behindertengerechten Gebäude und öffentlichen Plätze erstellen lassen und Vorschläge ausarbeiten lassen, um diese Missstände schnellstmöglich zu beheben. Die ADR wird die Baunormen für öffentliche Gebäude sowie für Häuser mit mehreren Wohnungen, Bürogebäude und Geschäfte an die Bedürfnisse behinderter Menschen anpassen um Barrieren möglichst weitgehend zu beseitigen. Bei allen Gebäuden soll auch ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit einer schnellen Evakuierung behinderter Menschen im Notfall gelegt werden. Bei Neubauten müssen die neuen Normen berücksichtigt werden, bei Umbauten werden diese Neuerungen lediglich empfohlen und finanziell gefördert.

Ein behindertengerechtes Umfeld schaffen betrifft zum Beispiel auch die Höhe der Bürgersteige bei Zebrastreifen, die Dauer der Taktschaltungen bei Verkehrsampeln, die Normen für Aufzüge und Toiletten, die Anbringung von Rampen, die parallele Benutzung der Brailleschrift auf Hinweistafeln, der möglichst universelle Zugang von Begleithunden zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, usw.

Trotz eines Gesetzes zur Verbesserung der Zugänglichkeit behinderter Menschen zum öffentlichen Transport liegen noch immer Welten zwischen Theorie und Praxis. Die ADR wird die Praxistauglichkeit dieser Gesetzgebung überprüfen und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten, wobei die Gesellschaften, die den öffentlichen Transport anbieten und die Gemeinden, die für die Haladrellen zuständig sind, sich an klare Fristen zu halten haben.

Im Rahmen des öffentlichen Transports fordern wir eine weitere, konsequente Überprüfung der öffentlichen Transportmittel auf ihre Zugänglichkeit durch den CSPH.

Die ADR wird auch Wert darauf legen, dass der Staat seine Dokumente nach Bedarf mit Brailleschrift versieht. Elektronische oder telefonische Kontakte zu Verwaltungen, vor allem alle Notrufnummern,  sollten ebenfalls auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

Staatliche Veröffentlichungen im Internet sollen stets mit akustischen und optischen Sonderfunktionen versehen sein. Soweit wie möglich soll der Staat bei all seinen offiziellen Verlautbarungen, zum Beispiel des Großherzoglichen Hofes, des Parlaments, der Regierung und anderer wichtiger Stellen, darauf achten, dass diese  auch möglichst vielen behinderten Menschen zugänglich sind. Offizielle Mitteilungen im Fernsehen sowie Chamber TV sollen systematisch in die Gebärdensprache übersetzt werden.

Das Erlernen der Gebärdensprache soll vermehrt angeboten und gefördert werden.

Die ADR wird darauf hinwirken, dass die Krankenkassen die Kosten der medizinischen Behandlungen, der Medikamente sowie der Krankenhausaufenthalte behinderter Menschen integral übernehmen.

Dies gilt ebenfalls für derzeit noch nicht erfasste Behandlungsmethoden wie z.B. Ergotherapie oder Psychotherapie. Dieser weit umfassende Ansatz, den die ADR vorschlägt, muss auch die Rückerstattung wichtiger Medikamente, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene,  mit einbeziehen.

Im Schulwesen fordern wir soweit wie möglich die prinzipielle Integration behinderter Kinder in den normalen Vorschul- und Primärunterricht und den Ausbau der Betreuungsstrukturen dieser Kinder durch den Service rééducatif ambulatoire (SREA).

Da diese Integration nicht in allen Fällen möglich ist, fordert die ADR weiter die Unterstützung und den Ausbau des Sonderschulwesens für Behinderte, besonders der „éducation différenciée“ (Ediff), auch für Jugendliche, die dem Primärschulalter entwachsen sind. Die ADR wird die Ausbildung der Lehrer für den Umgang mit behinderten Schülern verbessern. Dasselbe gilt für die Werkstätten, in denen behinderte Mitmenschen arbeiten (APEMH, Tricentenaire, Ligue HMC, usw.)

Die „aménagements raisonnables“, wie sie im Sekundarschulwesen eingeführt wurden, sollen auf das Grundschul- und das Hochschulwesen ausgedehnt werden.

Das Lehrpersonal wird darauf achten, dass Kinder die von einem Arzt verschriebenen Medikamente ordnungsgemäß einnehmen.

Um die derzeit recht unübersichtliche Gesetzeslage für die Betroffenen transparenter zu gestalten, wird die ADR für ein Kadergesetz zur Behindertenpolitik eintreten.

Im Kapitel zur Schulpolitik sind ebenfalls Vorschläge der ADR zur Inklusion junger Menschen mit Behinderung wiederzufinden.