26. Lëtzebuergesch, DÉI Sprooch fir eist Land

Die ADR ist die Partei die sich am stärksten für die luxemburgische Sprache einsetzt. Diesem Einsatz ist es zu verdanken, dass die anderen Parteien es bisher nicht gewagt haben, auf  Luxemburgisch zugunsten von anderen Sprachen zu verzichten. Diesen Kurs wird die ADR strikt weiterführen. Die ADR wird alles tun, damit Luxemburgisch unterrichtet, gefördert, weiterentwickelt und als Sprache überall vollumfanglich anerkannt wird.  Die ADR fordert, dass es zur Normalität wird, Luxemburgisch in Luxemburg zu sprechen.

Die ADR wird Luxemburgisch ebenfalls konsequent als Schriftsprache fördern. So soll der Gebrauch des Luxemburgischen in den Verwaltungen gefördert, die Sprache wissenschaftlich weiterentwickelt und der Unterricht der Sprache in den Schulen verallgemeinert werden. Instrumente zur Erleichterung des Gebrauches der luxemburgischen Sprache (Kurse, Spellchecker, Beratungsstellen für Werbeträger usw..) sollten jedem Interessierten zur Verfügung stehen.

Die ADR wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass die luxemburgische Sprache in ihrer Rolle als Nationalsprache voll und ganz zur Geltung kommt. Dieser Status des Luxemburgischen als Nationalsprache muss in stetig steigendem Masse in der Gesetzgebung und der administrativen Praxis umgesetzt werden.

Für die ADR ist Luxemburgisch die Integrationssprache „par excellence“ und garantiert als solche den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Erst die Beherrschung der luxemburgischen Sprache ermöglicht es den ausländischen Mitbürgern am gesellschaftlichen Leben dieses Landes vollumfänglich teilzunehmen.  Auch die beruflichen Perspektiven sind für Menschen die Luxemburgisch sprechen ungleich besser als für die anderen.

Die Auffassung, dass Französisch die Integrationssprache sei, ist nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Immigranten kommen aus Ländern, die nicht dem romanischen Sprachraum angehören. Für viele ist Französisch eine Exklusionssprache. Die gemeinsame Kommunikationssprache in Luxemburg muss Luxemburgisch sein.

Die ADR würdigt den Beitrag aller Mitbürger, Vereine und Institutionen, die zum Erhalt, zur Förderung und zur weiteren Entwicklung der luxemburgischen Sprache beitragen. Dazu zählen u.a. die vielen Menschen, die Luxemburgisch unterrichten, erforschen oder wissenschaftlich dokumentieren, die Aktioun Lëtzebuergesch Eis Sprooch, das nationale Literaturzentrum, der Conseil permanent de la langue luxembourgeoise, die Universität, das nationale Spracheninstitut und viele andere mehr.

Die ADR verpflichtet sich diesen engagierten Mitbürgern und Institutionen alle nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wertvolle Arbeit nicht nur erfolgreich weiterführen, sondern darüber hinaus stetig ausbauen und noch weiter verbessern können.

Die ADR wird Luxemburgisch konsequent in jeden einzelnen Politikbereich einbringen und wenn nötig verteidigen.

Luxemburgisch in der Verfassung

Die ADR hat sich stets dafür eingesetzt, dass die luxemburgische Sprache als Nationalsprache nicht nur in der Gesetzgebung, sondern an herausragender Stelle auch in der Verfassung verankert wird. Die – auf Druck der ADR – derzeit vorgesehene Bestimmung : « La langue du Luxembourg est le luxembourgeois. La loi règle l’emploi des langues luxembourgeoise, française et allemande. » ist für die ADR eine unabdingbare Minimalformulierung. Jede Aufweichung oder Relativierung dieser Bestimmung im Sinne einer Schwächung der luxemburgischen Sprache würde unweigerlich bedeuten, dass die ADR ein Referendum über diese Frage in die Wege leiten würde.

Die ADR wird sich hingegen für eine noch deutlichere Formulierung einsetzen, in dem Sinne, dass auch die Förderung und Pflege der luxemburgischen Sprache Verfassungsrang erhalten sollen.

Wichtig ist vor allem, dass die Aufnahme der luxemburgischen Sprache in die Verfassung konkrete Konsequenzen im Sinne einer Stärkung dieser Sprache im Alltag nach sich zieht.

Luxemburgisch in der Verwaltung

Die ADR wird in der nun kommenden Legislaturperiode Maßnahmen einleiten um zumindest folgende Ziele zu erreichen:

– ein Gesetz, das den Staat verpflichtet alle wichtigen Formulare (Steuererklärung, Volkszählung, Wahlzettel, usw.) zuerst auf Luxemburgisch herauszugeben. Die beiden anderen Amtssprachen Französisch und Deutsch können in angebotenen Übersetzungen benutzt werden. Informationsbroschüren der Regierung und der Verwaltungen sowie Antragsformulare müssen systematisch auch in Luxemburgisch zu Verfügung gestellt werden.

– Staat und Gemeinden müssen alle offiziellen Verlautbarungen und Mitteilungen zuerst in luxemburgischer Sprache herausgeben. Staat und Gemeinden dürfen keine Veröffentlichungen mehr herausgeben, in denen Sprachen benutzt werden, die keine Amtssprache des Großherzogtums sind (wie z.B. Portugiesisch, Spanisch usw.), wenn dort nicht zugleich auch Luxemburgisch zumindest gleichrangig verwendet wird.

Niemand darf beim Staat oder bei den Gemeinden angestellt werden – auch wenn es sich nicht um einen Beamtenposten handelt – der nicht fließend Luxemburgisch spricht. Wer beim Staat, den Gemeinden oder öffentlichen Verwaltungen arbeitet, besonders wenn er Kontakt mit dem Publikum hat, muss die drei Sprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) beherrschen. Die ADR wird darauf bestehen, dass die perfekte Beherrschung der luxemburgischen Sprache in Wort und Schrift eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Einstellung im öffentlichen Dienst bleibt.

Die ADR wird dafür sorgen, dass wichtige Texte ins Luxemburgische übersetzt werden, an aller erster Stelle die Luxemburger Verfassung.

Bei Existenz luxemburgischer Kataster- und Flurnamen werden diese auch offiziell gebraucht. Dasselbe gilt für Namen von Ortschaften, Straßen und Plätzen, wo die französischen Namen progressiv durch die luxemburgischen ersetzt werden. Davon werden Kartenhersteller, sowie Hersteller von Navigationssystemen systematisch in Kenntnis gesetzt. Die französischen Bezeichnungen werden für eine Übergangszeit neben den luxemburgischen verwendet.

Der Conseil permanent de la langue Luxembourgeoise und das Institut grand-ducal sollen dafür sorgen, dass neue Wörter für neue Begriffe geschaffen werden, anstatt einfach Begriffe aus Fremdsprachen zu übernehmen (wie „Précoce“, „Maison Relais“). Ministerien und Verwaltungen sollen offizielle luxemburgische Bezeichnungen bekommen. Diese Bezeichnungen sollen, zusammen mit den französischen, z.B. auf den Gebäuden (Hinweisschilder), auf dem Briefpapier, auf Internetseiten und Telefonbüchern angewendet werden.

Luxemburgisch in Europa

Die ADR setzt sich dafür ein, dass kurzfristig der Beschluss des Europäischen Ministerrats vom 13. Juni 2005 betreffend den Gebrauch weniger benutzten Sprachen auch für die Luxemburger Sprache umgesetzt wird. Man muss sich in Luxemburgisch an europäische Institutionen und Verwaltungen wenden können und diese sollen dann auch auf Luxemburgisch antworten müssen. Längerfristig ist dafür zu sorgen, dass Luxemburgisch das Statut einer offiziellen europäischen Sprache erhält, wobei nicht alle Texte ins Luxemburgische übersetzt werden müssen und auch nicht bei jedem Treffen luxemburgische Dolmetscher zur Verfügung stehen müssen. Die Luxemburger Sprache soll allerdings gleichwertig mit anderen Sprachen kleiner Länder (wie z.B. Malta) behandelt werden.

Luxemburgisch als Bedingung zur Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Für die ADR ist die Beherrschung der Luxemburger Sprache eine unabdingbare Voraussetzung um die luxemburgische Nationalität zu erwerben. Die ADR wird sich weiter dafür einsetzen, dass die sprachlichen Kompetenzen zumindest auf der Höhe der aktuellen Erfordernisse des Nationalitätengesetzes bleiben. Die ADR ist nicht damit einverstanden, dass Personen die seit 25 Jahren im Land wohnen und noch immer kein Luxemburgisch gelernt haben, sich keiner Sprachprüfung mehr unterziehen müssten.

Der Staat soll die nötigen Mittel auf didaktischer Ebene und genügend Personal zur Verfügung stellen, um allen ausländischen Mitbewohnern und Mitarbeitern das Erlernen der Luxemburger Sprache zu erleichtern.

Die ADR wird denSprachenurlaub („congé linguistique“) fördern. Der Umfang dieses Sonderurlaubs muss individuell gestaltet werden können. Die ADR besteht darauf, dass der vom Staat bezahlte Urlaub nur zum Erlernen der Luxemburger Sprache zur Verfügung stehen darf. Die Modalitäten des Sprachurlaubs werden im Rahmen der bisher gemachten Erfahrungen  überarbeitet.

Luxemburgisch in der Schule

Die ADR fordert mit Nachdruck, dass die Luxemburger Sprache eine größere Rolle in der Schule einnimmt. Schon im „Précoce“ muss das Erlernen des Luxemburgischen durch spielerische Mittel (Gesang, Theater, Geschichten) gefördert werden, ganz besonders für Kinder mit anderem Sprachenhintergrund. Obligatorische Umgangssprache im « Précoce » ist Luxemburgisch.

Luxemburgisch muss im Primär- und Sekundarunterricht allgemeines Pflichtfach sein. Fächer die speziell mit dem Luxemburger Umfeld zu tun haben (Bürgerkunde, Luxemburger Geschichte,…) sollen auf Luxemburgisch unterrichtet und geprüft werden.

Im Sekundarunterricht wird Luxemburgisch in allen Klassen zum Pflichtfach. Im Luxemburgischunterricht werden neben der Sprache, ihrer Orthographie und Grammatik, auch die luxemburgische Literatur und Kultur unterrichtet. Zusätzlich kann Luxemburgisch als Option für diejenigen Schüler angeboten werden, die sich in dieser Sprache spezialisieren möchten. Auch sollten spezielle Kurse für diejenigen vorgesehen werden, die sich auf ein Luxemburgisch-Examen vorbereiten möchten, z.B. um in den öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden.

Quereinsteiger, d.h. Kinder die im Laufe ihrer Schulzeit („primo-arrivants“) zum luxemburgischen Schulsystem stoßen, sollen während mindestens eines  Schuljahres eine spezielle Klasse besuchen, um sie auf die luxemburgische Sprachenvielfalt vorzubereiten, insbesondere auf die luxemburgische Sprache. Ziel ist die Eingliederung dieser Schüler in das normale Schulsystem sobald  sie die notwendigen sprachlichen Anforderungen erfüllen.

Die ADR wird die Mittel erhöhen, damit genügend Lehrpersonal („Lëtzebuergesch- Enseignant“ und „Lëtzebuergesch-Professer“) ausgebildet werden kann um in allen Stufen die Luxemburger Sprache und Kultur zu unterrichten.

Luxemburgisch auf dem Arbeitsmarkt

Die ADR wird Luxemburgisch für einige Berufe im privaten Sektor zur obligatorischen Einstellungsbedingung machen. Personen die nicht schon bei der Einstellung Luxemburgisch können, müssen nach zwei Jahren am nationalen Spracheninstitut eine Sprachprüfung ablegen.

Dies gilt zuerst für den gesamten Gesundheits- und Pflegebereich, sowie für die Versorgung älterer Menschen. Ebenfalls betroffen sind Kindergärten, Kindertagesstätten, usw. Staatliche Diplome oder Zertifikate für Babysitter, Tagesmütter usw. werden nur noch für Personen ausgestellt die die luxemburgische Sprache beherrschen.

Für Geschäfte, Banken usw wird es eine offizielle Empfehlung geben, dass Mitarbeiter die Kontakt zu luxemburgischen Kunden haben könnten, der luxemburgischen Sprache mächtig sein sollen. Die erste Kontaktsprache, z.B.  am Telefon, soll stets Luxemburgisch sein.

Im Gegenzug dazu werden Arbeitnehmer (unter anderem über den Sprachenurlaub) und Arbeitgeber staatlich gefördert, um dieses Ziel zu erreichen.

Luxemburgisch im Gesundheitswesen

Neben den Sprachanforderungen für das Personal wird eine Haftungspflicht eingeführt. Krankenhäuser und andere Akteure im Gesundheitswesen sind für  Behandlungsfehler haftbar, die durch eine ungenügende Beherrschung der luxemburgischen Sprache verursacht sein können.

Luxemburgisch in der Justiz

Die ADR verlangt, dass auch im Gerichtswesen Luxemburgisch allgemein benutzt wird. Anders als die anderen Parteien, hat die ADR sich im Parlament nicht dem Druck aus Brüssel gebeugt als es darum ging die Spracherfordernisse für ausländische Rechtsanwälte in Luxemburg noch weiter herunterzuschrauben.

Die ADR wird im Gegenteil dafür Sorge tragen, dass alle Rechtsanwälte die in Luxemburg vor Gericht auftreten oder luxemburgische Kunden haben der luxemburgischen Sprache mächtig sind. Die ADR wird dafür sorgen, dass die europäischen Verträge diesbezüglich abgeändert werden.

Luxemburgisch im Vertragswesen

Viele Luxemburger beherrschen die französische Sprache nicht ausreichend um alle juristischen Finessen in Verträgen zu verstehen. Die ADR schlägt deshalb vor, dass Normverträge zwar weiterhin auf Französisch verfasst werden und dass die französische Fassung auch ihren verbindlichen Rechtscharakter behält, doch dass notarielle Urkunden, Kaufverträge und Mietverträge dem Kunden auf Wunsch auch in luxemburgischer Fassung vorgelegt werden müssen.

Luxemburgisch als Integrationsvektor

Die ADR ist der Auffassung, dass möglichst allen Ausländern, wenn möglich unentgeltlich,  hochwertige Luxemburgischkurse angeboten werden sollen.

Jeder Ausländer, der noch kein Luxemburgisch spricht und sich in einer Gemeinde einschreibt, soll von der Gemeindeverwaltung  über alle diesbezüglichen Möglichkeiten informiert werden. Überdies soll ihm empfohlen werden sich in den nächsten Luxemburgischkurs einzuschreiben, der in der Gemeinde angeboten wird. Sollte er es zu diesem Zeitpunkt ablehnen Luxemburgisch zu lernen, so sollte er im Hinblick auf eine Teilnahme an dem nächsten Kurs wieder angeschrieben werden.

Die ADR verlangt eine Normierung aller angebotenen Luxemburgischkurse und ihrer Abschlussprüfungen unter der Aufsicht des nationalen Spracheninstituts. Dies soll u.a. zu einer qualitativen Verbesserung der Kurse  sowie zu einer einfacheren Überprüfung der Resultate des Congé linguistique und anderer, mit Steuergeldern geförderten, Sprachkursen führen.

Harmonisiert und normiert werden ebenfalls alle Kurse die im Rahmen des Contrat d’accueil et d’intégration vorgesehen sind. Die Sprachkurse müssen ein deutlich  höheres Niveau als das bisher vorgesehene Niveau A1 erreichen.

Luxemburgisch in der Kultur,  an der Universität und in der Forschung

Die Förderung unserer Sprache beginnt damit, dass in Radio und Fernsehen ein korrektes Luxemburgisch gesprochen wird. Das Kulturministerium muss die nötigen Mittel bereitstellen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Dazu gehört auch, dass der Gebrauch der luxemburgischen Sprache in der Werbung besser geregelt wird. Derzeit klingen zu viele Werbetexte nach schlechten und oberflächlichen Übersetzungen aus diversen Fremdsprachen.

Die ADR setzt sich für die Gründung eines qualitativ hochwertigen Kinderfernsehprogramms in luxemburgischer Sprache ein. Dieses Fernsehprogramm darf ausdrücklich nicht aus schlechten und oberflächlichen Übersetzungen von ausländischen Sendungen bestehen. Es sollte nicht kommerziell ausgerichtet sein und muss daher werbefrei sein. Es muss besonderes Gewicht auf niveauvolle Beiträge und sprachliche Qualität gelegt werden.

Das Laboratoire für luxemburgische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität muss weiter ausgebaut werden und sich ganz konkret um den Spracherhalt bemühen. Dazu gehören auch die systematische Aufwertung der luxemburgischen Literaturgeschichte sowie die Unterrichtung anderer wichtiger Vektoren des nationalen Kulturlebens. Die ADR besteht darauf, dass das Laboratoire für luxemburgische Sprach- und Literaturwissenschaft in wirklich kompetente Hände gelegt wird.

Unterricht und Forschung in der Luxemburgistik sind ausschließlich von Personen zu leisten, die Luxemburgisch als Muttersprache beherrschen oder aber über sehr fundierte Luxemburgischkenntnisse verfügen. Die Forschungsprojekte im Bereich Luxemburgistik müssen praxisorientiert sein und die luxemburgische Sprache in Bezug auf Software-Applikationen auf dasselbe Niveau setzen wie andere europäische Sprachen.

Die ADR wird auch den Unterricht der luxemburgischen Sprache im Ausland, besonders in den Grenzregionen, fördern. Sprachforschungsprojekte in den USA, Rumänien (Siebenbürgen) und in den Nachbarregionen werden unterstützt.

Historische luxemburgische Bühnenwerke, auch Operetten, sollen wieder vermehrt aufgeführt werden. Aufführungen in Luxemburger Sprache müssen besser vom Kulturbudget unterstützt werden. Das Kulturministerium wird die Gemeinden dabei unterstützen das luxemburgische Kulturgut auch auf kommunaler Ebene zu fördern.

In enger Zusammenarbeit mit dem „Conseil permanent de la langue luxembourgeoise“ muss dass „Institut national des Langues“ sich ganz besonders der Luxemburger Sprache widmen, z.B. im Aufbau von didaktischem Material (in gedruckter Form, auf audiovisuellem Material und für die neue Technologien). Weiter soll ein spezielles Wörterbuch für administrative Begriffe auf Luxemburgisch, Französisch, Deutsch und gegebenenfalls Englisch herausgegeben werden.

Grundsätzlich müssen verstärkt Instrumente für die Luxemburger Sprache im Internet angeboten werden, sowohl zum Lernen der Sprache, wie auch bei der Hilfe für Übersetzungen oder für Korrekturen. Die Erstellung des Lëtzebuerger Online Dictionnaire muss durch die Bereitstellung der notwendigen Mittel vorangetrieben werden. Dasselbe gilt für das Korrekturprogramm Cortina, das laufend aktualisiert werden soll, sowohl im Bereich der Luxemburger Sprache wie auch auf technischer Ebene.

Der Conseil permanent de la langue luxembourgeoise soll darüber hinaus folgende Aufgaben übernehmen und dafür die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen:

– die Luxemburger Sprache in allen Bereichen des öffentlichen Lebens fördern;

– Hilfestellung geben für den richtigen Gebrauch der Luxemburger Sprache, z.B. in den Medien, innerhalb der Verwaltungen, in der Literatur;

– mit der Uni Luxemburg Sprachforschung betreiben;

– Durchführung einer Bestandsaufnahme der bestehenden Initiativen, die sich um die Luxemburger Sprache bemühen, dieselbe koordinieren und gegebenenfalls zu einer besseren Qualität beitragen;

– Die Herstellung von Büchern, Spielen und Filmen in Luxemburger Sprache muss verstärkt gefördert werden. Dies gilt insbesondere auch für Übersetzungen ausländischer Bücher ins Luxemburgische.